Viele Hoteliers und Gastronomen mit elektronischen Kassensystemen haben neun Monate mehr Zeit, um ihre Kasse aufzurüsten. Die Finanzverwaltung hat bekanntgegeben, dass sie es nicht beanstanden wird, wenn die elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30. September 2020 nicht über die geforderte zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen. Doch das bedeutet nicht, dass sich jeder Unternehmer nun zurücklehnen kann.

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